Privatdetektei für Sozialhilfemissbrauch - Eine Fallstudie

Die Familie S. erhält von der Fürsorge der Gemeinde B. sozialhilferechtliche Unterstützung. Jedoch treten vermehrt und immer wieder Probleme betreffend der Benützung eines Fahrzeugs auf. Herr S. wurde mehrfach aufgefordert, die Kennzeichen aller derjenigen Fahrzeuge, die ihm zur Verfügung stehen, anzugeben - auch unter Androhung einer Kürzung des Unterstützungsbeitrags.

Nachdem die Familie S. vermehrt von der Privatdetektei Ryffel AG bei der Benutzung von Autos gesehen wurde, wurde sie von der Sozialbehörde schriftlich verwarnt. Umfangreiche Observationen ergeben, dass ein Fahrzeug regelmässig von verschiedenen Angehörigen der Familie S. verwendet wird. Die Observationen führen ans Licht, dass Herr S. persönlich (am Steuer sitzend) und unerlaubterweise ein Auto benützt.

Mit einer Verfügung kürzte die Fürsorgebehörde daraufhin die Sozialhilfeunterstützung. Denn wer ein Fahrzeug nicht aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zu Eigentum hat, besitzt oder benutzt, dem können die Sozialhilfeleistungen um den Wert der Aufwendungen (Vermögenswert und Betriebskosten) gekürzt werden.