Privatdetektiv Gemeinde: Von Sozialdetektiv bis Wohnsitzabklährung

Werden alle Einkünfte deklariert? Oder entsteht der Gemeinde durch falsche Angaben Schaden? Wir setzen Beweise an die Stelle von Vermutungen und unterstützen die öffentliche Hand bei der Aufklärung von Sozialhilfebetrug wie  Leistungsmissbrauch, Falschdeklaration oder Abrechnungsbetrug. Auch bei Ermittlungen und Observationen können Sie als Gemeinde auf unser Know-how und unsere mehrjährige Erfahrung in diesem sensiblen Bereich zählen. Seit 1995 sind wir erfolgreich für die öffentliche Hand tätig, insbesondere im Auftrag von kommunalen und kantonalen Sozialhilfebehörden. Als professioneller Partner stehen wir Ihnen für folgende Dienstleistungen zur Verfügung: 

  • Überwachung oder Recherchen bei Sozialhilfemissbrauch
  • Einsatz als Sozialdetektiv
  • Vermögens-/Einkommensabklärungen bei Leistungsbezügern
  • Ermittlungen bei Falschdeklaration oder Abrechnungsbetrug
  • Wohnsitzabklärungen und Umfeldermittlungen
  • Überwachung bei Littering oder Vandalismus (technisch oder personell, bspw. bei Sammelstellen)

Sozialinspektion durch unseren Partner SoWatch GmbH

Auf dem Gebiet der Sozialinspektion kooperiert die Privatdetektei Ryffel AG mit der Firma SoWatch GmbH, welche seit 2004 als grösster und ältester Überprüfungsdienstleister im Bereich der Sozialhilfe über fundierte Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gemeinden verfügt. Das Konzept der SoWatch GmbH bietet wirksame Instrumente, um eine neutrale und objektive Sachverhaltsabklärung zu gewährleisten und in allen Situationen die angemessenen Mittel einsetzen zu können.

Missbrauch im Sozialwesen

Fachleute im Sozialbereich gehen davon aus, dass die Missbrauchsquote in der Fürsorge zwischen zwei und fünf Prozent liegt. Neuste Zahlen der Stadt Zürich bestätigen eine Missbrauchsquote je nach Definition von 2.4 respektive 5.5 Prozent (Quelle: Weniger Sozialhilfefälle trotz Krise, NZZ, 14.04.2010). Der täglicher Umgang mit Sozialbehörden zeigt, dass eine professionelle Fallbearbeitung und eine frühzeitige und regelmässige Überprüfung der laufenden Fälle Missbrauch verhindert. Standardisierte Fragetechniken (Elicitation) und ein effektives Qualitätsmanagement (Controlling) sind ein wirksames Mittel dazu. Eine Untersuchung der Fachhochschule Bern* untermauert unsere subjektive Einschätzung aus der Praxis, dass

  • bei 83 % der Fälle, bei welchen die Zielvereinbarungen durch den Klienten nicht eingehalten wurden, Sanktionen fehlen.
  • bei 70 % der Fälle, in denen Zulagen für vermeintliche Arbeitsbemühungen ausbezahlt wurden, die entsprechenden Belege fehlen.
  • bei 25 % der Fälle, in denen zu Unrecht bezogene Leistungen hätten zurückbezahlt werden müssen, diese nicht eingezogen wurden.

Zwar ist bei vielen Sozialbehörden ein professionelles Controlling vorhanden, jedoch greifen bei einer kleinen Anzahl von Klientinnen und Klienten die internen Kontrollmechanismen nicht. Es entsteht ein akuter Handlungsbedarf, welchen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels aufzeigen möchten. Unseres Erachtens hat im Verdachtsfall Missbrauchsbekämpfung auf mehreren Ebenen zu erfolgen. Ein umfassendes Qualitätsmanagement soll interne Massnahmen mit professioneller Unterstützung durch externe Experten unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens verknüpfen. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Privatdetektei Ryffel AG als externer Partner für Ermittlungsarbeit im Sozialwesen, denn auch Sozialhilfe und Soziale Arbeit beinhalten heute vermehrt Risiken und Missbrauchspotential.

Fallbeispiele

Aktuelle Artikel zum Thema

Unsere Referenzenliste als auch frühere Presseartikel und Studien stehen Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.