Qualifiziertes Konkubinat - Eine Fallstudie

Herr B.* hat vernommen, dass seine Ex-Frau M. angeblich einen neuen Partner hat und mit diesem seit längerer Zeit zusammen lebt. Die Ex-Frau jedoch gibt an, sie wohne alleine und habe keinen festen Partner. Damit Herr B. ein Abänderungsurteil betreffend Unterhalt an seine Frau anstrengen kann, braucht er Beweise für das Bestehen eines qualifizierten Konkubinats. Es werden als Konsequenz diverse Ermittlungen in Auftrag gegeben.

Ermittlungen

In der Folge tätigen wir diverse Umfeldermittlungen. Als Erstes wird der Lebensmittelpunkt von Frau M. eruiert, danach an den Wohn- bzw. Aufenthaltsorten von Frau M. Befragungen der Nachbarn durchgeführt. Wir überprüfen, wo Frau M. tatsächlich nächtigt. Aufgrund einer Überwachung können wir verifizieren, dass Frau M. täglich das Fahrzeug ihres Freundes dazu benützt, um an ihre Arbeitsstelle zu gelangen. Eine Befragung des Vermieters ergibt, dass die Wohnungsmiete zu 100% vom Lebenspartner bezahlt wird.

Auszug aus dem Ermittlungsbericht

"Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass sich der Lebensmittelpunkt von Frau M. aktuell in Solothurn* an der Adresse K.weg 18* befindet und nicht an der von ihr bekannt gegebenen Adresse. Es konnte festgestellt werden, dass Frau M. mit ihrem Freund Herrn L.F. unter einem Dach wohnt. Weiter wurde in Erfahrung gebracht, dass Frau M. das Fahrzeug ihres Freundes täglich wie ihr eigenes benützt und die Miete für die Wohnung vollumfänglich vom Lebenspartner bezahlt wird. Es muss deshalb von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden." (*Alle Angaben geändert) "Aufgrund unserer Recherchen muss davon ausgegangen werden, dass Frau M. in einem qualifizierten Konkubinat lebt."

Aktuelle Entscheide

Bezüglich den Voraussetzungen des qualifizierten Konkubinats verweisen wir auf folgende Entscheide des Bundesgerichtes: