Nicht deklarierte Vermögen verifizieren - Eine Fallstudie

Der Klient der Sozialbehörde B ist ein erwerbsloser Familienvater. Er verfügt über keine abgeschlossene Erstausbildung, was eine Stellensuche erschwert. Weiter weist der Klient Defizite in den Bereichen Wohnen, Motivation und sozialen Beziehungen auf.

Der Sozialarbeiter des Sozialamts B identifiziert die fehlende Ausbildung als Hauptproblematik für die Erwerbslosigkeit der fraglichen Person. In der Folge ermöglicht die Sozialbehörde B ihrem Klienten, eine Ausbildung zu absolvieren mit dem Ziel, ihn sodann ins Erwerbsleben zu integrieren. Vorübergehend erhält der Klient Arbeitslosentaggelder und ergänzend Sozialhilfeleistungen zugesprochen.

Im Laufe der Betreuung ihres Klienten erhält die Sozialbehörde einen Hinweis aus der Bevölkerung, dass die Ehefrau des Klienten über ein nicht deklariertes Einkommen verfügt. Nach eingehender Prüfung und aufgrund eines erhärteten Verdachtsmoments entscheidet die Sozialbehörde B, die Privatdetektei Ryffel AG zu mandatieren.

Ermittlungen als Sozialinspektor

Wir werden beauftragt, das nicht deklarierte Einkommen der Ehefrau zu verifizieren. Dies gelingt mittels internen Recherchen und Ermittlungen vor Ort. Es konnte der Ehefrau des Klienten nachgewiesen werden, dass sie regelmässig in einem Gastronomiebetrieb in der Nachbargemeinde tätig ist.

Infolgedessen und aufgrund der Empfehlung durch die Privatdetektei Ryffel AG wird der Klient per Weisung angehalten, regelmässige Termine einzuhalten und an einem Integrationsprogramm teilzunehmen. In logischer Konsequenz führt der aufgedeckte finanzielle Missbrauch zu einer Kürzung der Sozialhilfeleistungen.

Der Einsatz des Sozialinspektors wird von der Sozialbehörde als präventive Massnahmen bewertet.