Fachleute im Sozialbereich gehen davon aus, dass die Missbrauchsquote in der Fürsorge zwischen zwei und fünf Prozent liegt. Neuste Zahlen der Stadt Zürich bestätigen eine Missbrauchsquote je nach Definition von 2.4 respektive 5.5 Prozent (Quelle: Weniger Sozialhilfefälle trotz Krise, NZZ, 14.04.2010). Der täglicher Umgang mit Sozialbehörden zeigt, dass eine professionelle Fallbearbeitung und eine frühzeitige und regelmässige Überprüfung der laufenden Fälle Missbrauch verhindert. Standardisierte Fragetechniken (Elicitation) und ein effektives Qualitätsmanagement (Controlling) sind ein wirksames Mittel dazu.
Eine Untersuchung der Fachhochschule Bern* untermauert unsere subjektive Einschätzung aus der Praxis, dass
Eine Untersuchung der Fachhochschule Bern* untermauert unsere subjektive Einschätzung aus der Praxis, dass
- bei 83 % der Fälle, bei welchen die Zielvereinbarungen durch den Klienten
nicht eingehalten wurden, Sanktionen fehlen. - bei 70 % der Fälle, in denen Zulagen für vermeintliche Arbeitsbemühungen
ausbezahlt wurden, die entsprechenden Belege fehlen. - bei 25 % der Fälle, in denen zu Unrecht bezogene Leistungen hätten
zurückbezahlt werden müssen, diese nicht eingezogen wurden.
Zwar ist bei vielen Sozialbehörden ein professionelles Controlling vorhanden, jedoch greifen bei einer kleinen Anzahl von Klientinnen und Klienten die internen Kontrollmechanismen nicht. Es entsteht ein akuter Handlungsbedarf, welchen wir Ihnen anhand eines Fallbeispiels aufzeigen möchten. Unseres Erachtens hat im Verdachtsfall Missbrauchsbekämpfung auf mehreren Ebenen zu erfolgen. Ein umfassendes Qualitätsmanagement soll interne Massnahmen mit professioneller Unterstützung durch externe Experten unter Berücksichtigung des gesetzlichen Rahmens verknüpfen. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Privatdetektei Ryffel AG als externer Partner für Ermittlungsarbeit im Sozialwesen, denn auch Sozialhilfe und Soziale Arbeit beinhalten heute vermehrt Risiken und Missbrauchspotential.
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